Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Behandlungsvertrag/ Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Leistungen
Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Dieser umfasst u.a. folgende Leistungen:
Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
Die Geburtsbetreuung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
2. Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern eine Ärztin/ ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebammen haften nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
3.Kurse
Mit der Anmeldung erklärt die Teilnehmerin, dass sie die im folgenden erläutertenTeilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Die erfolgte Anmeldung ist verbindlich.
Die gesetzlichen Krankenkassen (KK) übernehmen maximal 14 Stunden Geburtsvorbereitung und 10 Stunden Rückbildungsgymnastik, vorausgesetzt dieTeilnehmerin hat die Termine auf der Versichertenbestätigung quittiert. Die Kursgebühr wird nach Beendigung des Kurses direkt mit der Kasse abgerechnet. Versäumte/ nicht quittierte Stunden können nicht mit der KK abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Sie erhält über diese eine Privatrechnung in Höhe der aktuell gültigen HebGV.
Privatversicherte Teilnehmerinnen und Selbstzahlerinnen erhalten eine private Rechnung über die Kursgebühren, gemäß der aktuellen privaten Gebührenverordnung NRW. Siehe hierzu auch Punkt 7. Privatrechnungen
Gegebenenfalls können einzelne versäumte Kursstunden nach Absprache, im Folgekurs nachgeholt werden. Dies ist ein Kulanzangebot der Hebamme und ist hiermit nicht vertraglich vereinbart.
Die Partner:innengebühr (die aktuelle Höhe ist auf der Anmeldeseite einzusehen) ist bei Kursanmeldung auf folgendes Konto zu überweisen:
Elisabeth Kirsch, Sparkasse Düren
DE68 3955 0110 0046 4195 94
Verwendungszweck: Namen der Frau und Namen des/ der Partner:in, sowie Kurs mit Datum angeben, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.
Die Hebamme behält sich vor, einzelne Kurseinheiten oder ganze Kurse (z.B. krankheitsbedingt) abzusagen. Kann die Hebamme Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebene Zeit anbieten, wird ggf. ein Ersatztermin angeboten.
Bei Stornierung/ Widerruf der Kursanmeldung bis 4 Wochen vor Beginn des Kurses fallen keine Kosten an. Der Kursbeitrag wird vollständig rückerstattet.
Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Kursbeginn, wird die Parter:innengebühr nicht zurückerstattet, es sei denn der Kursplatz kann kurzfristig neu belegt werden.
4. Medizinische Unterlagen/ Schweigepflicht
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.
Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im
Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) übermittelt.
Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird.
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten an eine Hebamme im Vertretungsfall stimmt sie ausdrücklich zu.
5. Wahlleistungen
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden.
Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.
6. Eigenanteil
In folgenden Fällen werden die Kosten ebenfalls nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und der Leistungsempfängerin als Selbstzahlerin privat, in Höhe der aktuell geltenden Hebammengebührenordnung, in Rechnung gestellt:
Falls keine gültige Mitgliedschaft der u.g. Krankenkasse festgestellt werden kann.
Falls vereinbarte Termine nicht frühzeitig, spätestens jedoch 2 Stunden vor dem Termin abgesagt wurden.
Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden, werden unter Umständen die erstattungsfähigen Kontingente der Krankenkassen überschritten. Daher informiert die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle Leistungen, die Sie bei weiteren Hebammen in Anspruch genommen hat.
7. Privatrechnungen (betr. Selbstzahlerinnen, privater Krankenversicherungen und Beihilfe)
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist von 30 Tagen zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs.3 BGB). Zur fristgerechten Zahlung ist die Leistungsempfängerin zusammen mit ihrem/ ihrer Partner*in verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe evtl. erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
8. Pünktlichkeit und Erreichbarkeit der Hebamme
Aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege, nicht immer vorhersehbarer Dauer der einzelnen
Hausbesuche und eventueller Notfälle können ausgemachte Uhrzeiten um +/-60 Minuten variieren. Es ist leider nicht immer möglich vorher kurzfristig darüber zu informieren.
Die Hebamme ist zu den üblichen Geschäftszeiten werktags von 8-20 Uhr über die o.g. Kontaktmöglichkeiten erreichbar. Für bestimmte Notfälle auch darüber hinaus. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit des Anrufbeantworters, Mailbox, SMS oder mail. Bitte immer deutlich Namen und Telefonnummer hinterlassen. Ich rufe zurück, sobald es mir möglich ist.
Sollte dies nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte an ihre Gynäkolog:in, Pädiater:in, Klinik, den ärztlichen Notdienst oder den Notruf 112.
WhatsApp wird aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht genutzt.
9. Pflichten der Leistungsempfängerin:
Die Leistungsempfängerin teilt der Hebamme rechtzeitig eine Änderung ihrer Personenbezogenen Daten mit (Wechsel der Krankenversicherung, Kontaktdaten, Umzug).
Die Leistungsempfängerin sorgt dafür, die Hebamme nach der Geburt rechtzeitig, VOR Entlassung aus der Klinik, zu informieren, um eine zeitnahe Terminvereinbarung zu gewährleisten.
10. Vertretungsregelung
Sollte aufgrund von Krankheit, Fortbildung oder Urlaub eine Vertretung notwendig sein, wird die Hebamme sich zeitnah darum bemühen. Aufgrund des bestehenden Hebammenmangels, kann das leider v.a. bei plötzlichem Ausfall nicht garantiert werden.
11. Bild-, Film- und Tonaufnahmen / Nutzungsrechte
Die Anfertigung von Bild-, Film- und Tonaufnahmen, auch während Kursen oder online Beratungen, unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der Hebamme.
Von der Hebamme selbst verfasste Texte unterliegen dem copyright.
12. Sonstige Regelungen/ Salvatorische Klausel
Die allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme gelten als vereinbart.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Widerrufsbelehrung:
Verträge können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, genügt eine Mail an folgende Adresse: ekirsch66@gmail.com
Wir erklären uns mit den getroffenen Regelungen einverstanden und vereinbaren diese hiermit verbindlich.
Die Datenschutzbestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.